AGB
Die allgemeinen Geschäftbedingungen
wurden unter Zugrundelegung des Deutschen Reise-vertragsrechts
(§651a ff. BGB) ausgearbeitet und regeln u.a. Rechte und
Pflichten des Reiseveranstalters und der Reiseteilnehmer.
Allgemeines
Gegenstand der Leistungen von Adventure Offroad,
Special-Car-Reisen.de, Oldtimer-Reisen-Mieten.de. ist die
Organisation, Durchführung und Vermittlung von internationalen
und nationalen touristischen Angeboten, Fährpassagen und Off
Road Aktivitäten, sportlichen und touristischen Angeboten.
Umfang der Leistungen
Für den Umfang unserer Leistungen sind, im allgemeinen die
Beschreibungen in unseren Werbepublikationen und im speziellen,
die Angaben in unseren Buchungsbestätigungen verbindlich.
Nebenabsprachen bedingen der schriftlichen Form. Abweichungen
von den Inhalten sind, sofern spezifisch für Offroad- Erlebnis-
und Outdoorevents, zulässig. Unerwartete Wegverhältnisse,
Wetterunbilden oder behördliche Willkür können zu Änderungen des
Tourprogramms führen.
Je nach den aktuellen Gegebenheiten, Interessen Vorwärtskommen,
und Wetterverhältnissen kann der Tourverlauf geändert werden.
Preise verstehen vorbehaltlich Termin-, Preis- u.
Leistungsänderung, Irrtum sowie Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der
Buchung und Rückbestätigung durch die Leistungsträger (Fähren u.
Hotels). Unterkünfte können bei Nichtverfügbarkeit ausgetauscht
werden. Aus Änderungen beim Tourverlauf sowie bei den
Unterkünften ergeben sich keine Reisepreisminderungen.
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der gültigen
Tourenbeschreibung unter Berücksichtigung der landesüblichen
Gepflogenheiten und des Aspektes der Reise als Erlebnis-,
Abenteuer- oder Expeditionsreise.
Mitwirkungspflicht
Jeder Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden
Störungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Den
Anordnungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten. Bei
Nichtbeachtung kann der Veranstalter eine sofortige fristlose
Kündigung aussprechen.
Preise
Die Angebote in den Prospekten und sonstigen Publikationen
sowie im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Verbindlich sind die Angebote in unseren Buchungsbestätigungen.
Wir behalten uns vor, bei wesentlicher Erhöhung der uns
entstehenden Kosten oder geringerer Teilnehmerzahl den
Reisepreis entsprechend bzw. laut Preisliste zu ändern. Dies
bedarf im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung der
Reiseteilnehmer. Pauschalangebote oder individuell kalkulierte
Preise sind nicht automatisch übertragbar. Die
Zahlungsmodalitäten werden ebenfalls in den konkreten Angeboten
geregelt. Prinzipiell hat die Zahlung bis 4 Wochen vor Tour /
Eventbeginn zu erfolgen. Auf die Preisgestaltung von
Weiterverkäufern und Agenturen haben wir keinen Einfluss.
Leistungs- und Preisänderungen
Bei allen angebotenen Reisen handelt es sich um Erlebnis-,
Abenteuer- oder Expeditionsreisen, die besondere Risiken
beinhalten können. Die Reiseleitung kann aus zwingenden Gründen
Zeit-, Routen-, oder Leistungsänderungen durchführen. Ein
Ersatzanspruch besteht nicht. Sollten aus unvorhergesehenen
Gründen Mehrkosten über 10% des Reisepreises entstehen, so
fallen diese zu Lasten den Kunden.
Rücktritt durch den Kunden
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Maßgeben dabei ist der Zugang der schriftlichen Erklärung beim
Veranstalter. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt
die Tour nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die
Vorbereitung und Aufwendungen verlangen. Dabei gelten folgende
pauschalisierte Stornosätze:
Beginnend ab Vertragsabschluss 10%
30 bis 21 Tage vor Tour-/Eventbeginn 30%
20 bis 15 Tage vor Tour-/Eventbeginn 50%
14 bis 7 Tage vor Tour-/Eventbeginn 60%
ab 6 Tage vor Tour-/Eventbeginn 75%
Nichterscheinen bei Tour-/Eventstart 85%
Auf Wunsch senden wir Ihnen gemeinsam mit der
Buchungsbestätigung die Formulare für eine
Reiserücktrittskostenversicherung zu. Sie können diese jedoch
gern auch auf dem freien Markt abschließen.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann von der Tour-/ Event- Durchführung
zurücktreten insbesondere bei, Nichterreichen der ausgepreisten
Teilnehmerzahl (muss schriftlich fixiert sein),
Zahlungsrückstand, sowie bei höherer Gewalt und, wenn
behördliche Auflagen den Tourcharakter grundlegend gefährden.
Wir behalten uns außerdem das Recht vor, bei Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze nach Ausschöpfung aller geringeren
Möglichkeiten vom Angebot zurückzutreten. Dies ist dem
Vertragspartner bis 10 Tage vor Event / Reise schriftlich
mitzuteilen. Auch nach Tour-/ Eventbeginn kann der Veranstalter
vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn durch Wetterunbilden
oder unvorhergesehene Ereignisse eine Gefahr für die Teilnehmer
entstehen kann. In den genannten Fällen wird den Teilnehmern ihr
jeweiliger Kostenanteil (Reisepreis anteilig) zurückerstattet.
Vorrangig ist es, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten.
Bei Gewalt, Kriegen, Naturkatastrophen am Tour-/ Eventort können
beide Vertragsparteien fristlos vom Vertrag zurücktreten.
Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter nach
Reiseantritt
Der Veranstalter behält sich vor den Reisevertrag nach
Antritt der Reise zu kündigen, wenn der Kunde den Ablauf
ungeachtet einer Ermahnung nachhaltig stört, Mitreisende
gefährdet oder sich anderweitig vertragswidrig verhalt, daß eine
sofortige Kündigung der Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem
Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.
Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände nach Reiseantritt
Jeder Vertragspartner kann den Vertrag kündigen, sollte in
den Ländern ein unvorhergesehenes Ereignis wie Krieg, Epidemien,
politische Unruhen oder ähnliches auftreten. Der Veranstalter
ist Verpflichtet dem Kunden die Heimreise zu ermöglichen. Daraus
entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Das gleiche gilt für
irreparablen Schäden an einem der Reisefahrzeuge. Bei
Verzögerungen die sich aus notwendigen Reparaturen ergeben oder
bei Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Ersatz für nicht
erbrachte Leistungen; dies gilt besonders bei freiwilligem
Abbruch durch den Kunden.
Sicherheit
Gemäß geltenden Deutschen Recht verfügen wir über eine
Kundengeldabsicherung mit
Bankbürgschaft und händigen unseren Kunden auf Wunsch einen
entsprechenden Sicherungsschein aus. Darüber hinaus verfügen wir
über eine allgemeine- und
Spezial-Veranstalterhaftpflichtversicherung. Unsere Tourguides
werden jährlich in Erster Hilfe geschult. Der Gesundheitspass
ist für alle Mitarbeiter welche Umgang mit Lebensmitteln haben
ebenfalls Pflicht. Die ausschließliche Verwendung geprüften
Equipments und ständige Weiterqualifizierung garantieren auch
praktische Sicherheit.
Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für
die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige
Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen haftet der die
Fremdleistung Erbringende in vollen Umfang. Die Inhalte unserer
Leistungen bergen ein besonderes Gefahrenrisiko. Die Teilnahme
erfolgt auf freiwilliger Basis. Keinerlei Haftung wird auf
beschädigte, verschmutzte oder verlorengegangene KFZ / Kleidung
/ Ausrüstung etc. übernommen. Der Veranstalter übernimmt
keinerlei Haftung bei von Teilnehmern selbstverschuldeten sowie
(fahrlässig od. vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen oder
Verletzungen außerhalb der Grenzen der bestehenden
Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Der Kunde verpflichtet sich vor Antritt der Reise eine
Schutzbriefversicherung (z.B. ADAC) abzuschließen, die zumindest
den Rücktransport des Reisenden und des Fahrzeuges bei
Krankheit, Unfall oder Tod beinhaltet.
Gesundheit/Hygiene
Körperliche / gesundheitliche Einschränkungen der
Teilnehmer, welche in die Organisation einfließen müssen oder
den Tourverlauf tangieren können, sind dem Veranstalter vorab
mitzuteilen. Dies betrifft vor allem
Herz-/Kreislauf/Atembeschwerden, oder Beeinträchtigungen
desBewegungsapparates. Teilnehmer, die unter dem Einfluss von
Drogen oder Alkohol stehen, können vom Event ausgeschlossen
werden. Den Besonderheiten von Erlebnisreisen und –Events
Rechnung tragend, kann u.U. die Verpflegung und Esskultur auf
einfachen Niveau liegen. Dennoch werden die Belange an Hygiene,
Gesundheitsschutz sowie Verfallsdaten/Verderblichkeit
beachtet.(landestypisch) (Bsp. Essenzubereitung am offenen
Feuer, Eigenversorgung in Regionen abseits des
mitteleuropäischen Kulturkreises oder bei Outdoor /
Survivalkursen ...) Auch wird darauf hingewiesen, dass bei
derartigen Aktivitäten nicht immer dem Anspruch auf
standardisierte sanitäre Einrichtung entsprochen werden kann.
Allgemeine Vorschriften
Die allgemeine Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und
Gesundheitsvorschriften sind einzuhalten. Hierfür ist der Kunde
selbst verantwortlich. Hinweise der Reiseleitung sind als
Hilfestellung zu sehen und nicht bindend. Nachteile die dem
Kunden durch Nichtbeachtung entstehen gehen zu Lasten des
Kunden.
Haftungsausschluss + Erklärung der Teilnehmer
Es besteht ein Haftungsausschluss für jegliche Forderungen
gegen den Veranstalter, seine Helfer, den Geländeeigentümer und
Geländepächter. Es haftet der Fahrer für alle Schäden, die durch
ihn, sein Fahrzeug und mitfahrende Personen verursacht werden.
Der Beifahrer haftet gleichermaßen für durch Ihn entstehende
Schäden. Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung/Reise teil. Sie tragen die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem
Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Ihnen selbst
und Ihrem Fahrzeug entstehende Schäden. Es besteht Gurtpflicht
für alle Personen im Fahrzeug Es werden keinerlei Prüfungen zur
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten durchgeführt Sollten
Maximalzeiten für bestimmte Sektionen erforderlich sein, so gibt
der Veranstalter diese vor Beginn bekannt. Der Veranstalter
behält sich weiterhin das Recht vor, alle durch höhere Gewalt
oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete
Änderungen der Touren vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung
oder einzelne Wettbewerbe (ohne Schadenersatz) abzusagen. Der
Veranstalter ist berechtigt festzulegen, an welcher Sektion,
welchem Ort oder zu welchem Zeitpunkt der Teilnehmer startet.
Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die
Anweisungen und Routenempfehlungen des Veranstalters und seiner
Helfer zu halten, bei nicht beachten der Anweisungen können die
betroffenen Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Sollte ein Teilnehmer durch Leichtsinn oder Rücksichtslosigkeit
oder auch Unaufmerksamkeit das Fahrzeug eines anderen
Teilnehmers beschädigen, ist ein Ausschluss dieses Teilnehmers
möglich. Hierüber entscheidet der Veranstalter unter
Berücksichtigung der Ansicht des Geschädigten und einer
schriftlichen Erklärung zu Versicherungszwecken zwischen den
Betroffenen. Während der Fahrzeiten besteht für die Fahrer
Alkoholverbot. Für alle Fahrzeuge hat ein
Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden zu bestehen.
Die Teilnehmer verfügen über eine private
Haftpflichtversicherung. Die Auswertung erfolgt bei
Veranstaltungen nach den offiziellen Ergebnissen der
Veranstalter. Zu jeder Veranstaltung hängt das Zwischenergebnis
aus, bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl der
besseren Platzierungen aller Wertungsläufe. Teilnahmeberechtigt
als Starter/Teilnehmer sind alle mit gültiger Fahrerlaubnis. Vor
dem Start des ersten Fahrzeuges wird eine Fahrerbesprechung
durchgeführt. Die Teilnahme ist für Fahrer und Beifahrer
Pflicht. Es handelt sich um eine touristischen und keinen
motorsportlichen Wettbewerb. Es gilt die jeweilige
Straßenverkehrsordnung der Länder und hieraus resultierende
versicherungsrechtliche Belange (auch zwischen den
Teilnehmern)!!!
Ort, Datum | Unterschrift Fahrer | Unterschrift Beifahrer | Unterschrift Mitfahrer |