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AGB

Die allgemeinen Geschäftbedingungen wurden unter Zugrundelegung des Deutschen Reise-vertragsrechts (§651a ff. BGB) ausgearbeitet und regeln u.a. Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der Reiseteilnehmer.

Allgemeines
Gegenstand der Leistungen von Adventure Offroad,  Special-Car-Reisen.de, Oldtimer-Reisen-Mieten.de. ist die Organisation, Durchführung und Vermittlung von internationalen und nationalen touristischen Angeboten, Fährpassagen und Off Road Aktivitäten, sportlichen und touristischen Angeboten.

Umfang der Leistungen
Für den Umfang unserer Leistungen sind, im allgemeinen die Beschreibungen in unseren Werbepublikationen und im speziellen, die Angaben in unseren Buchungsbestätigungen verbindlich. Nebenabsprachen bedingen der schriftlichen Form. Abweichungen von den Inhalten sind, sofern spezifisch für Offroad- Erlebnis- und Outdoorevents, zulässig. Unerwartete Wegverhältnisse, Wetterunbilden oder behördliche Willkür können zu Änderungen des Tourprogramms führen.
Je nach den aktuellen Gegebenheiten, Interessen Vorwärtskommen, und Wetterverhältnissen kann der Tourverlauf geändert werden. Preise verstehen vorbehaltlich Termin-, Preis- u. Leistungsänderung, Irrtum sowie Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung und Rückbestätigung durch die Leistungsträger (Fähren u. Hotels). Unterkünfte können bei Nichtverfügbarkeit ausgetauscht werden. Aus Änderungen beim Tourverlauf sowie bei den Unterkünften ergeben sich keine Reisepreisminderungen.
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der gültigen Tourenbeschreibung unter Berücksichtigung der landesüblichen Gepflogenheiten und des Aspektes der Reise als Erlebnis-, Abenteuer- oder Expeditionsreise.


Mitwirkungspflicht
Jeder Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Den Anordnungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann der Veranstalter eine sofortige fristlose Kündigung aussprechen.

Preise
Die Angebote in den Prospekten und sonstigen Publikationen sowie im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Verbindlich sind die Angebote in unseren Buchungsbestätigungen. Wir behalten uns vor, bei wesentlicher Erhöhung der uns entstehenden Kosten oder geringerer Teilnehmerzahl den Reisepreis entsprechend bzw. laut Preisliste zu ändern. Dies bedarf im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung der Reiseteilnehmer. Pauschalangebote oder individuell kalkulierte Preise sind nicht automatisch übertragbar. Die Zahlungsmodalitäten werden ebenfalls in den konkreten Angeboten geregelt. Prinzipiell hat die Zahlung bis 4 Wochen vor Tour / Eventbeginn zu erfolgen. Auf die Preisgestaltung von Weiterverkäufern und Agenturen haben wir keinen Einfluss.

Leistungs- und Preisänderungen
Bei allen angebotenen Reisen handelt es sich um Erlebnis-, Abenteuer- oder Expeditionsreisen, die besondere Risiken beinhalten können. Die Reiseleitung kann aus zwingenden Gründen Zeit-, Routen-, oder Leistungsänderungen durchführen. Ein Ersatzanspruch besteht nicht. Sollten aus unvorhergesehenen Gründen Mehrkosten über 10% des Reisepreises entstehen, so fallen diese zu Lasten den Kunden.

Rücktritt durch den Kunden
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeben dabei ist der Zugang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt die Tour nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die Vorbereitung und Aufwendungen verlangen. Dabei gelten folgende pauschalisierte Stornosätze:

Beginnend ab Vertragsabschluss 10%
30 bis 21 Tage vor Tour-/Eventbeginn 30%
20 bis 15 Tage vor Tour-/Eventbeginn 50%
14 bis 7 Tage vor Tour-/Eventbeginn 60%
ab 6 Tage vor Tour-/Eventbeginn 75%
Nichterscheinen bei Tour-/Eventstart 85%

Auf Wunsch senden wir Ihnen gemeinsam mit der Buchungsbestätigung die Formulare für eine Reiserücktrittskostenversicherung zu. Sie können diese jedoch gern auch auf dem freien Markt abschließen.

Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann von der Tour-/ Event- Durchführung zurücktreten insbesondere bei, Nichterreichen der ausgepreisten Teilnehmerzahl (muss schriftlich fixiert sein), Zahlungsrückstand, sowie bei höherer Gewalt und, wenn behördliche Auflagen den Tourcharakter grundlegend gefährden. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, bei Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze nach Ausschöpfung aller geringeren Möglichkeiten vom Angebot zurückzutreten. Dies ist dem Vertragspartner bis 10 Tage vor Event / Reise schriftlich mitzuteilen. Auch nach Tour-/ Eventbeginn kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn durch Wetterunbilden oder unvorhergesehene Ereignisse eine Gefahr für die Teilnehmer entstehen kann. In den genannten Fällen wird den Teilnehmern ihr jeweiliger Kostenanteil (Reisepreis anteilig) zurückerstattet. Vorrangig ist es, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Bei Gewalt, Kriegen, Naturkatastrophen am Tour-/ Eventort können beide Vertragsparteien fristlos vom Vertrag zurücktreten.

Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter nach Reiseantritt
Der Veranstalter behält sich vor den Reisevertrag nach Antritt der Reise zu kündigen, wenn der Kunde den Ablauf ungeachtet einer Ermahnung nachhaltig stört, Mitreisende gefährdet oder sich anderweitig vertragswidrig verhalt, daß eine sofortige Kündigung der Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.

Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände nach Reiseantritt
Jeder Vertragspartner kann den Vertrag kündigen, sollte in den Ländern ein unvorhergesehenes Ereignis wie Krieg, Epidemien, politische Unruhen oder ähnliches auftreten. Der Veranstalter ist Verpflichtet dem Kunden die Heimreise zu ermöglichen. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Das gleiche gilt für irreparablen Schäden an einem der Reisefahrzeuge. Bei Verzögerungen die sich aus notwendigen Reparaturen ergeben oder bei Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Ersatz für nicht erbrachte Leistungen; dies gilt besonders bei freiwilligem Abbruch durch den Kunden.

Sicherheit
Gemäß geltenden Deutschen Recht verfügen wir über eine Kundengeldabsicherung mit
Bankbürgschaft und händigen unseren Kunden auf Wunsch einen entsprechenden Sicherungsschein aus. Darüber hinaus verfügen wir über eine allgemeine- und Spezial-Veranstalterhaftpflichtversicherung. Unsere Tourguides werden jährlich in Erster Hilfe geschult. Der Gesundheitspass ist für alle Mitarbeiter welche Umgang mit Lebensmitteln haben ebenfalls Pflicht. Die ausschließliche Verwendung geprüften Equipments und ständige Weiterqualifizierung garantieren auch praktische Sicherheit.

Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen haftet der die Fremdleistung Erbringende in vollen Umfang. Die Inhalte unserer Leistungen bergen ein besonderes Gefahrenrisiko. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Keinerlei Haftung wird auf beschädigte, verschmutzte oder verlorengegangene KFZ / Kleidung / Ausrüstung etc. übernommen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei von Teilnehmern selbstverschuldeten sowie (fahrlässig od. vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen der bestehenden Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Der Kunde verpflichtet sich vor Antritt der Reise eine Schutzbriefversicherung (z.B. ADAC) abzuschließen, die zumindest den Rücktransport des Reisenden und des Fahrzeuges bei Krankheit, Unfall oder Tod beinhaltet.

Gesundheit/Hygiene
Körperliche / gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer, welche in die Organisation einfließen müssen oder den Tourverlauf tangieren können, sind dem Veranstalter vorab mitzuteilen. Dies betrifft vor allem Herz-/Kreislauf/Atembeschwerden, oder Beeinträchtigungen desBewegungsapparates. Teilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen, können vom Event ausgeschlossen werden. Den Besonderheiten von Erlebnisreisen und –Events Rechnung tragend, kann u.U. die Verpflegung und Esskultur auf einfachen Niveau liegen. Dennoch werden die Belange an Hygiene, Gesundheitsschutz sowie Verfallsdaten/Verderblichkeit beachtet.(landestypisch) (Bsp. Essenzubereitung am offenen Feuer, Eigenversorgung in Regionen abseits des mitteleuropäischen Kulturkreises oder bei Outdoor / Survivalkursen ...) Auch wird darauf hingewiesen, dass bei derartigen Aktivitäten nicht immer dem Anspruch auf standardisierte sanitäre Einrichtung entsprochen werden kann.

Allgemeine Vorschriften
Die allgemeine Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften sind einzuhalten. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Hinweise der Reiseleitung sind als Hilfestellung zu sehen und nicht bindend. Nachteile die dem Kunden durch Nichtbeachtung entstehen gehen zu Lasten des Kunden.

Haftungsausschluss + Erklärung der Teilnehmer
Es besteht ein Haftungsausschluss für jegliche Forderungen gegen den Veranstalter, seine Helfer, den Geländeeigentümer und Geländepächter. Es haftet der Fahrer für alle Schäden, die durch ihn, sein Fahrzeug und mitfahrende Personen verursacht werden. Der Beifahrer haftet gleichermaßen für durch Ihn entstehende Schäden. Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung/Reise teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Ihnen selbst und Ihrem Fahrzeug entstehende Schäden. Es besteht Gurtpflicht für alle Personen im Fahrzeug Es werden keinerlei Prüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten durchgeführt Sollten Maximalzeiten für bestimmte Sektionen erforderlich sein, so gibt der Veranstalter diese vor Beginn bekannt. Der Veranstalter behält sich weiterhin das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Touren vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe (ohne Schadenersatz) abzusagen. Der Veranstalter ist berechtigt festzulegen, an welcher Sektion, welchem Ort oder zu welchem Zeitpunkt der Teilnehmer startet. Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Anweisungen und Routenempfehlungen des Veranstalters und seiner Helfer zu halten, bei nicht beachten der Anweisungen können die betroffenen Teilnehmer ausgeschlossen werden.

Sollte ein Teilnehmer durch Leichtsinn oder Rücksichtslosigkeit oder auch Unaufmerksamkeit das Fahrzeug eines anderen Teilnehmers beschädigen, ist ein Ausschluss dieses Teilnehmers möglich. Hierüber entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung der Ansicht des Geschädigten und einer schriftlichen Erklärung zu Versicherungszwecken zwischen den Betroffenen. Während der Fahrzeiten besteht für die Fahrer Alkoholverbot.  Für alle Fahrzeuge hat ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden zu bestehen. Die Teilnehmer verfügen über eine private Haftpflichtversicherung. Die Auswertung erfolgt bei Veranstaltungen nach den offiziellen Ergebnissen der Veranstalter. Zu jeder Veranstaltung hängt das Zwischenergebnis aus, bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl der besseren Platzierungen aller Wertungsläufe. Teilnahmeberechtigt als Starter/Teilnehmer sind alle mit gültiger Fahrerlaubnis. Vor dem Start des ersten Fahrzeuges wird eine Fahrerbesprechung durchgeführt. Die Teilnahme ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht. Es handelt sich um eine touristischen und keinen motorsportlichen Wettbewerb. Es gilt die jeweilige Straßenverkehrsordnung der Länder und hieraus resultierende versicherungsrechtliche Belange (auch zwischen den Teilnehmern)!!!

 

Ort, Datum                Unterschrift Fahrer                  Unterschrift Beifahrer                Unterschrift Mitfahrer