AGB
Die allgemeinen Geschäftbedingungen 
				wurden unter Zugrundelegung des Deutschen Reise-vertragsrechts 
				(§651a ff. BGB) ausgearbeitet und regeln u.a. Rechte und 
				Pflichten des Reiseveranstalters und der Reiseteilnehmer.
				
				Allgemeines
				Gegenstand der Leistungen von Adventure Offroad,  
				Special-Car-Reisen.de, Oldtimer-Reisen-Mieten.de. ist die 
				Organisation, Durchführung und Vermittlung von internationalen 
				und nationalen touristischen Angeboten, Fährpassagen und Off 
				Road Aktivitäten, sportlichen und touristischen Angeboten.
				
				Umfang der Leistungen
				Für den Umfang unserer Leistungen sind, im allgemeinen die 
				Beschreibungen in unseren Werbepublikationen und im speziellen, 
				die Angaben in unseren Buchungsbestätigungen verbindlich. 
				Nebenabsprachen bedingen der schriftlichen Form. Abweichungen 
				von den Inhalten sind, sofern spezifisch für Offroad- Erlebnis- 
				und Outdoorevents, zulässig. Unerwartete Wegverhältnisse, 
				Wetterunbilden oder behördliche Willkür können zu Änderungen des 
				Tourprogramms führen.
				Je nach den aktuellen Gegebenheiten, Interessen Vorwärtskommen, 
				und Wetterverhältnissen kann der Tourverlauf geändert werden. 
				Preise verstehen vorbehaltlich Termin-, Preis- u. 
				Leistungsänderung, Irrtum sowie Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der 
				Buchung und Rückbestätigung durch die Leistungsträger (Fähren u. 
				Hotels). Unterkünfte können bei Nichtverfügbarkeit ausgetauscht 
				werden. Aus Änderungen beim Tourverlauf sowie bei den 
				Unterkünften ergeben sich keine Reisepreisminderungen.
				Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der gültigen 
				Tourenbeschreibung unter Berücksichtigung der landesüblichen 
				Gepflogenheiten und des Aspektes der Reise als Erlebnis-, 
				Abenteuer- oder Expeditionsreise.
				
				Mitwirkungspflicht
				Jeder Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden 
				Störungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mitzuwirken, 
				eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Den 
				Anordnungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten. Bei 
				Nichtbeachtung kann der Veranstalter eine sofortige fristlose 
				Kündigung aussprechen.
				
				Preise
				Die Angebote in den Prospekten und sonstigen Publikationen 
				sowie im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 
				Verbindlich sind die Angebote in unseren Buchungsbestätigungen. 
				Wir behalten uns vor, bei wesentlicher Erhöhung der uns 
				entstehenden Kosten oder geringerer Teilnehmerzahl den 
				Reisepreis entsprechend bzw. laut Preisliste zu ändern. Dies 
				bedarf im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung der 
				Reiseteilnehmer. Pauschalangebote oder individuell kalkulierte 
				Preise sind nicht automatisch übertragbar. Die 
				Zahlungsmodalitäten werden ebenfalls in den konkreten Angeboten 
				geregelt. Prinzipiell hat die Zahlung bis 4 Wochen vor Tour / 
				Eventbeginn zu erfolgen. Auf die Preisgestaltung von 
				Weiterverkäufern und Agenturen haben wir keinen Einfluss.
				
				Leistungs- und Preisänderungen
				Bei allen angebotenen Reisen handelt es sich um Erlebnis-, 
				Abenteuer- oder Expeditionsreisen, die besondere Risiken 
				beinhalten können. Die Reiseleitung kann aus zwingenden Gründen 
				Zeit-, Routen-, oder Leistungsänderungen durchführen. Ein 
				Ersatzanspruch besteht nicht. Sollten aus unvorhergesehenen 
				Gründen Mehrkosten über 10% des Reisepreises entstehen, so 
				fallen diese zu Lasten den Kunden.
				
				Rücktritt durch den Kunden
				Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. 
				Maßgeben dabei ist der Zugang der schriftlichen Erklärung beim 
				Veranstalter. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt 
				die Tour nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die 
				Vorbereitung und Aufwendungen verlangen. Dabei gelten folgende 
				pauschalisierte Stornosätze:
				
				Beginnend ab Vertragsabschluss 10%
				30 bis 21 Tage vor Tour-/Eventbeginn 30%
				20 bis 15 Tage vor Tour-/Eventbeginn 50%
				14 bis 7 Tage vor Tour-/Eventbeginn 60%
				ab 6 Tage vor Tour-/Eventbeginn 75%
				Nichterscheinen bei Tour-/Eventstart 85%
				
				Auf Wunsch senden wir Ihnen gemeinsam mit der 
				Buchungsbestätigung die Formulare für eine 
				Reiserücktrittskostenversicherung zu. Sie können diese jedoch 
				gern auch auf dem freien Markt abschließen.
				
				Rücktritt durch den Veranstalter
				Der Veranstalter kann von der Tour-/ Event- Durchführung 
				zurücktreten insbesondere bei, Nichterreichen der ausgepreisten 
				Teilnehmerzahl (muss schriftlich fixiert sein), 
				Zahlungsrückstand, sowie bei höherer Gewalt und, wenn 
				behördliche Auflagen den Tourcharakter grundlegend gefährden. 
				Wir behalten uns außerdem das Recht vor, bei Überschreitung der 
				wirtschaftlichen Opfergrenze nach Ausschöpfung aller geringeren 
				Möglichkeiten vom Angebot zurückzutreten. Dies ist dem 
				Vertragspartner bis 10 Tage vor Event / Reise schriftlich 
				mitzuteilen. Auch nach Tour-/ Eventbeginn kann der Veranstalter 
				vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn durch Wetterunbilden 
				oder unvorhergesehene Ereignisse eine Gefahr für die Teilnehmer 
				entstehen kann. In den genannten Fällen wird den Teilnehmern ihr 
				jeweiliger Kostenanteil (Reisepreis anteilig) zurückerstattet. 
				Vorrangig ist es, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. 
				Bei Gewalt, Kriegen, Naturkatastrophen am Tour-/ Eventort können 
				beide Vertragsparteien fristlos vom Vertrag zurücktreten. 
				
				Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter nach 
				Reiseantritt
				Der Veranstalter behält sich vor den Reisevertrag nach 
				Antritt der Reise zu kündigen, wenn der Kunde den Ablauf 
				ungeachtet einer Ermahnung nachhaltig stört, Mitreisende 
				gefährdet oder sich anderweitig vertragswidrig verhalt, daß eine 
				sofortige Kündigung der Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem 
				Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.
				
				Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände nach Reiseantritt
				Jeder Vertragspartner kann den Vertrag kündigen, sollte in 
				den Ländern ein unvorhergesehenes Ereignis wie Krieg, Epidemien, 
				politische Unruhen oder ähnliches auftreten. Der Veranstalter 
				ist Verpflichtet dem Kunden die Heimreise zu ermöglichen. Daraus 
				entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Das gleiche gilt für 
				irreparablen Schäden an einem der Reisefahrzeuge. Bei 
				Verzögerungen die sich aus notwendigen Reparaturen ergeben oder 
				bei Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Ersatz für nicht 
				erbrachte Leistungen; dies gilt besonders bei freiwilligem 
				Abbruch durch den Kunden.
				
				Sicherheit
				Gemäß geltenden Deutschen Recht verfügen wir über eine 
				Kundengeldabsicherung mit 
				Bankbürgschaft und händigen unseren Kunden auf Wunsch einen 
				entsprechenden Sicherungsschein aus. Darüber hinaus verfügen wir 
				über eine allgemeine- und 
				Spezial-Veranstalterhaftpflichtversicherung. Unsere Tourguides 
				werden jährlich in Erster Hilfe geschult. Der Gesundheitspass 
				ist für alle Mitarbeiter welche Umgang mit Lebensmitteln haben 
				ebenfalls Pflicht. Die ausschließliche Verwendung geprüften 
				Equipments und ständige Weiterqualifizierung garantieren auch 
				praktische Sicherheit.
				
				Haftung
				Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für 
				die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige 
				Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit 
				der Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen haftet der die 
				Fremdleistung Erbringende in vollen Umfang. Die Inhalte unserer 
				Leistungen bergen ein besonderes Gefahrenrisiko. Die Teilnahme 
				erfolgt auf freiwilliger Basis. Keinerlei Haftung wird auf 
				beschädigte, verschmutzte oder verlorengegangene KFZ / Kleidung 
				/ Ausrüstung etc. übernommen. Der Veranstalter übernimmt 
				keinerlei Haftung bei von Teilnehmern selbstverschuldeten sowie 
				(fahrlässig od. vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen oder 
				Verletzungen außerhalb der Grenzen der bestehenden 
				Veranstalterhaftpflichtversicherung.
				Der Kunde verpflichtet sich vor Antritt der Reise eine 
				Schutzbriefversicherung (z.B. ADAC) abzuschließen, die zumindest 
				den Rücktransport des Reisenden und des Fahrzeuges bei 
				Krankheit, Unfall oder Tod beinhaltet.
				
				Gesundheit/Hygiene 
				Körperliche / gesundheitliche Einschränkungen der 
				Teilnehmer, welche in die Organisation einfließen müssen oder 
				den Tourverlauf tangieren können, sind dem Veranstalter vorab 
				mitzuteilen. Dies betrifft vor allem 
				Herz-/Kreislauf/Atembeschwerden, oder Beeinträchtigungen 
				desBewegungsapparates. Teilnehmer, die unter dem Einfluss von 
				Drogen oder Alkohol stehen, können vom Event ausgeschlossen 
				werden. Den Besonderheiten von Erlebnisreisen und –Events 
				Rechnung tragend, kann u.U. die Verpflegung und Esskultur auf 
				einfachen Niveau liegen. Dennoch werden die Belange an Hygiene, 
				Gesundheitsschutz sowie Verfallsdaten/Verderblichkeit 
				beachtet.(landestypisch) (Bsp. Essenzubereitung am offenen 
				Feuer, Eigenversorgung in Regionen abseits des 
				mitteleuropäischen Kulturkreises oder bei Outdoor / 
				Survivalkursen ...) Auch wird darauf hingewiesen, dass bei 
				derartigen Aktivitäten nicht immer dem Anspruch auf 
				standardisierte sanitäre Einrichtung entsprochen werden kann.
				
				Allgemeine Vorschriften
				Die allgemeine Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und 
				Gesundheitsvorschriften sind einzuhalten. Hierfür ist der Kunde 
				selbst verantwortlich. Hinweise der Reiseleitung sind als 
				Hilfestellung zu sehen und nicht bindend. Nachteile die dem 
				Kunden durch Nichtbeachtung entstehen gehen zu Lasten des 
				Kunden.
				
				Haftungsausschluss + Erklärung der Teilnehmer
				Es besteht ein Haftungsausschluss für jegliche Forderungen 
				gegen den Veranstalter, seine Helfer, den Geländeeigentümer und 
				Geländepächter. Es haftet der Fahrer für alle Schäden, die durch 
				ihn, sein Fahrzeug und mitfahrende Personen verursacht werden. 
				Der Beifahrer haftet gleichermaßen für durch Ihn entstehende 
				Schäden. Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der 
				Veranstaltung/Reise teil. Sie tragen die alleinige zivil- und 
				strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem 
				Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Ihnen selbst 
				und Ihrem Fahrzeug entstehende Schäden. Es besteht Gurtpflicht 
				für alle Personen im Fahrzeug Es werden keinerlei Prüfungen zur 
				Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten durchgeführt Sollten 
				Maximalzeiten für bestimmte Sektionen erforderlich sein, so gibt 
				der Veranstalter diese vor Beginn bekannt. Der Veranstalter 
				behält sich weiterhin das Recht vor, alle durch höhere Gewalt 
				oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete 
				Änderungen der Touren vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung 
				oder einzelne Wettbewerbe (ohne Schadenersatz) abzusagen. Der 
				Veranstalter ist berechtigt festzulegen, an welcher Sektion, 
				welchem Ort oder zu welchem Zeitpunkt der Teilnehmer startet. 
				Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die 
				Anweisungen und Routenempfehlungen des Veranstalters und seiner 
				Helfer zu halten, bei nicht beachten der Anweisungen können die 
				betroffenen Teilnehmer ausgeschlossen werden.
				
				Sollte ein Teilnehmer durch Leichtsinn oder Rücksichtslosigkeit 
				oder auch Unaufmerksamkeit das Fahrzeug eines anderen 
				Teilnehmers beschädigen, ist ein Ausschluss dieses Teilnehmers 
				möglich. Hierüber entscheidet der Veranstalter unter 
				Berücksichtigung der Ansicht des Geschädigten und einer 
				schriftlichen Erklärung zu Versicherungszwecken zwischen den 
				Betroffenen. Während der Fahrzeiten besteht für die Fahrer 
				Alkoholverbot.  Für alle Fahrzeuge hat ein 
				Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden zu bestehen. 
				Die Teilnehmer verfügen über eine private 
				Haftpflichtversicherung. Die Auswertung erfolgt bei 
				Veranstaltungen nach den offiziellen Ergebnissen der 
				Veranstalter. Zu jeder Veranstaltung hängt das Zwischenergebnis 
				aus, bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl der 
				besseren Platzierungen aller Wertungsläufe. Teilnahmeberechtigt 
				als Starter/Teilnehmer sind alle mit gültiger Fahrerlaubnis. Vor 
				dem Start des ersten Fahrzeuges wird eine Fahrerbesprechung 
				durchgeführt. Die Teilnahme ist für Fahrer und Beifahrer 
				Pflicht. Es handelt sich um eine touristischen und keinen 
				motorsportlichen Wettbewerb. Es gilt die jeweilige 
				Straßenverkehrsordnung der Länder und hieraus resultierende 
				versicherungsrechtliche Belange (auch zwischen den 
				Teilnehmern)!!!
| Ort, Datum | Unterschrift Fahrer | Unterschrift Beifahrer | Unterschrift Mitfahrer | 
